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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Verantwortlich:
salon populaire corcilius range GbR
Mozartstraße 12
70180 Stuttgart
www.salon-populaire.de
 
Vertreten durch Ania Corcilius und Romy Range
Steuernummer: 93145/10607
 
§1 Geltungsbereich

Gegenstand des Vertrages

(1) salon populaire corcilius range GbR, Mozartstraße 12, 70180 Stuttgart (im Folgenden „Auftragnehmer“ genannt), erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die gelten auch für zukünftige Verträge, selbst wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden.
 
(2) Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erkennt der Auftragnehmer nicht an, es sei denn, der Auftragnehmer hat diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
 
(3) Der Auftragnehmer kann die AGBs innerhalb einer angemessenen Frist inhaltlich ändern, sofern ein sachlicher Grund dafür gegeben ist, d.h. der Vertragspartner darf durch die Änderung nicht schlechter gestellt werden. Ein sachlicher Grund kann in der Änderung der Gesetzeslage, der höchstrichterlichen Rechtsprechung oder der Marktgegebenheit liegen. Der Auftragnehmer teilt dem Auftraggeber in diesem Fall die geänderte Fassung der AGB schriftlich unter Setzung einer angemessenen Reaktionsfrist mit. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht innerhalb der vom Auftragnehmer gesetzten Frist, gilt die Änderung als genehmigt. Der Auftragnehmer weist den Kunden in der Änderungsankündigung darauf hin, dass die Änderung wirksam wird, wenn er nicht widerspricht.
 
(4) Der Auftragnehmer erbringt Leistungen aus den Bereichen Beratung, Konzeption, Projektmanagement, Moderation, Evaluation, Kulturentwicklungsplanung und sonstigen Leistungen nach Absprache. Die detaillierten Beschreibungen der zu erbringenden Dienstleistungen ergeben sich aus den Angeboten, Briefings, Projektverträgen sowie deren Anlagen und Leistungsbeschreibungen des Auftragnehmers.
 
§2 Vergütung
 
(1) Die im Angebot genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben, längstens jedoch vier Monate nach Eingang des Angebotes beim Auftraggeber. Bei Aufträgen mit Lieferung an Dritte gilt der Besteller als Auftraggeber soweit keine anderweitige ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde. Die Preise des Auftragnehmers enthalten keine Mehrwertsteuer. Sie schließen Verpackung, Porto, Fracht, Versicherung und sonstige Versandkosten nicht mit ein.
 
(2) Die Vergütungen sind Bruttobeträge. Sie sind ohne Abzug sofort nach Abschluss bzw. Annahme eines Projekts bzw. einer Projektphase fällig.
 
(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Abschlagszahlungen wie vertraglich vereinbart zu verlangen und in Rechnung zu stellen. Kommt der Auftraggeber mit einerAbschlagszahlung in Verzug, kann der Auftragnehmer die Arbeiten so lange verweigern, bis die Zahlung erfolgt ist.
 
(4) Ist eine Pauschalvergütung vereinbart, kann der Auftragnehmer Mehrleistungen, die aufgrund von Änderungswünschen des Kunden oder durch unvorhergesehene und nicht vom Auftragnehmer zu vertretende Umstände notwendig werden, nach aufgewendeten Stunden mit dem aktuell geltenden Stundensatz berechnen. Ist keine Pauschalvergütung vereinbart, werden sämtliche Leistungen des Auftragnehmers nach aufgewendeten Stunden berechnet.
 
(5) Material-und Fahrtkosten, die im Rahmen eines Projektes entstehen, werden, sofern nichts anderes vereinbart, dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
 
(6) Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruches wegen einer nach Vertragsabschluss eingetretenen oder bekanntgewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden gefährdet, so kann der Auftragnehmer Vorauszahlung verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zurückbehalten, sowie die Weiterarbeit einstellen. Diese Rechte stehen dem Auftragnehmer auch zu, wenn der Kunde sich mit der Bezahlung von Leistungen in Verzug befindet, die auf demselben rechtlichen Verhältnis beruhen.
 
§3 (Mitwirkungs-)Pflichten des Kunden
 
(1) Der Kunde verpflichtet sich, dem Auftragnehmer alle Unterlagen, die für die Erstellung des Werkes/Erbringung der Dienstleistung nötig sind, rechtzeitig zur Verfügung zustellen. Dies betrifft insbesondere Texte, Bildmaterial, Kontaktdaten, Logos, Grafiken, Budgets, etc.
 
(2) Der Kunde versichert, zur Verwendung aller Unterlagen, die er dem Auftragnehmer zur Verfügung stellt, berechtigt zu sein. Er ist zudem allein verantwortlich für Richtigkeit und Vollständigkeit der Inhalte.
 
(3) Einzelne Entwicklungs- und Projektphasen werden dem Kunden jeweils nach Fertigstellung zur Korrektur und Abnahme zur Verfügung gestellt. Korrekturen, Änderungswünsche und Abnahmen erfolgen in Textform.
 
§4 Fremdleistungen
 
(1) Der Auftragnehmer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Kunden in Abstimmung zu bestellen. Der Kunde ist verpflichtet, dem Auftragnehmer entsprechende Vollmacht zuerteilen.
 
(2) Auslagen, die zur Erfüllung des Auftrags notwendig sind, werden vom Kunden nach Vorlage und Freigabe der Rechnungen erstattet.
 
(3) Soweit im Einzelfall und in Abstimmung mit dem Kunden Verträge über Fremdleistungen im Namen für und auf Rechnung des Auftragnehmers abgeschlossen werden, ist der Kunde verpflichtet, den Auftragnehmer im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben, insbesondere von der Verpflichtung zur Zahlung des Preises für die Fremdleistung. Die durch die Verträge über Fremdleistungen entstandenen Kosten sind dem Auftragnehmer zu erstatten.
 
§5 Vertragsdauer, Kündigung
 
(1) Der Vertrag trifft mit seiner Unterzeichnung in Kraft. Er wird für die im Vertrag genannte Vertragslaufzeit bzw. für ein bestimmtesProjekt, welches schriftlich vereinbart wurde, abgeschlossen. Ist der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen, kann dieser mit einer Frist von drei Monaten von beiden Seiten zum Monatsende gekündigt werden. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von dieser Regelung unberührt. Eine Kündigung bedarf der Schriftform.
 
(2) Für den Fall, dass der Kunde den Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, behält sich der Auftragnehmer ein Zurückbehaltungsrecht an den von ihm erbrachtenLeistungen bzw. eine (vorübergehende) Einstellung der laufenden von ihm zu erbringenden Leistungen vor. Der Auftragnehmer kann den Vertrag kündigen, wenn der Kunde insolvent wird oder seinen Verpflichtungen zur Leistung von Abschlagszahlungen nicht nachkommt.
 
§6 Urheber-und Nutzungsrechte, Eigentumsvorbehalt
 
(1) Alle konzeptuellen und gestalterischen Leistungen des Auftragnehmers unterliegendem Urheberrechtsgesetz (UrhG). Die Bestimmungen des UrhG gelten auch dann zwischen den Vertragsparteien als vereinbart, wenn die erforderlichen Schutzvoraussetzungen im Einzelfall nicht gegeben sein sollten.
 
(2) Der Auftragnehmer behält sich das Eigentum an den Liefergegenständen bis zur vollständigen Zahlung vor.
 
(3) Der Auftragnehmer überträgt dem Kunden die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird das einfache sowie zeitlich und räumliche unbegrenzte Nutzungsrecht übertragen sowie das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung eingeräumt. Der Auftragnehmer bleibt in jedemFall, auch wenn er das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt hat, berechtigt, seine Texte, Bilder und Videos im Rahmen der Eigenwerbung in allen Medien zu verwenden.
 
(4) Eine Weitergabe an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung zwischen Auftragnehmer und Kunden.
 
§7 Gewährleistung und Haftung
 
(1) Der Kunde ist verpflichtet, die vom Auftragnehmer erbrachte Leistung nach deren Erhalt innerhalb einer angemessenen Frist zu untersuchen und etwaige Mängel gegenüber dem Auftragnehmer anzuzeigen. Die Anzeige von Mängeln muss schriftlich innerhalb von zwei Wochen nach Erkennen des Mangels erfolgen.​
 
(2) Bei gerechtfertigter Mängelrüge werden die Mängel in angemessener Frist behoben.
 
§8 Geheimhaltungspflicht
 
(1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, sämtliche ihm im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss zugänglichen Informationen und Unterlagen, die als vertraulich bezeichnet werden, oder nach sonstigen Umständen eindeutig als Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Kunden erkennbar sind, geheim zuhalten und sie –soweit zu der Erreichung des Vertragszweckes geboten– weder aufzuzeichnen noch weiterzugeben.
 
(2) Der Auftragnehmer hat durch geeignete vertragliche Abreden mit den für diesen tätigen Arbeitnehmer*innen und/oder Beauftragten sichergestellt, dass auch diese jede eigene Verwertung, Weitergabe oder unbefugte Aufzeichnung solcher Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse unterlassen.
 
(3) Entsprechende Verpflichtungen treffen den Kunden in Bezug auf Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Auftragnehmers, dies gilt insbesondere auch für die während der Entwicklungsphase und Zusammenarbeit zur Kenntnis gebrachten Ideen und Konzepte.
 
§9 Widerrufsbelehrung
 
(1) Widerrufsrecht: Der Kunde kann seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. per Brief oder E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten. Der Widerruf ist zu richten an: salon populaire corcilius range GbR, Mozartstraße 12, 70180 Stuttgart, romy.range@salon-populaire.de, ania.corcilius@salon-populaire.de
 
(2) Widerrufsfolgen: Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind etwaige Leistungen innerhalb von 14 Tagen zurück zu leisten. Für etwaige Rückzahlungen wird der Auftragnehmer dasselbe Zahlungsmittel verwenden, das der Kunde bei der ursprünglichen Zahlung verwendet hat. In keinem Fall wird dem Kunden durch die Rückzahlung ein Entgelt entstehen.
 
(3) Besonderer Hinweis: Widerruft der Kunde einen Vertrag, der die Erbringung von Dienstleistungen beinhaltet, die bereits während der Widerrufsfrist erfolgen sollen, so hat er einen angemessenen Wertersatz zu zahlen, der dem Anteil der bis zur Ausübung des Widerrufs erbrachten Leistungen im Verhältnis zum Gesamtvolumen der im Vertrag vorgesehenen Leistungen entspricht.
 
(4) Nichtbestehen des Widerrufsrechts: Das vorstehende Widerrufsrecht gilt nicht, sofern das Rechtsgeschäft der gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit des Kunden zugerechnet werden kann. Das Widerrufsrecht des Kunden erlischt, wenn der Auftragnehmer mit der ausdrücklichen Zustimmung des Kunden vor Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Leistung begonnen hat oder der Kunde diese selbst verlässt.​
 
§10 Kennzeichnung
 
Der Auftragnehmer kann auf den Vertragserzeugnissen mit Zustimmung des Kunden in geeigneter Weise auf seine Firma hinweisen. Der Kunde kann die Zustimmung nur verweigern, wenn er hieran ein überwiegendes Interesse hat.
 
§11 Erfüllungsort, Gerichtsstand und Wirksamkeit
 
(1) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Stuttgart. Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches Recht Anwendung.
 
(2) Sollte eine Bestimmung des Vertrags bzw. dieser AGBs unwirksam werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am ehesten entspricht. Gleiches gilt im Falle einer Vertragslücke.
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